12.05.2026
Ortsübliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Leidersbach hat in öffentlicher Sitzung am 03.06.2025 die Änderung des Bebauungsplanes „Kleine Hecke“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes kann im Rathaus der Gemeindeverwaltung, Zimmer 13 OG, Herr Weis, Hauptstraße 123, Gemeinde Leidersbach, während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr) und auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.leidersbach.de/unsere-Gemeinde/bauen-wohnen/bauleitplanung/ eingesehen werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Bauleitplanverfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Grund für die Bebauungsplanänderung ist, dass zukünftig alle Dachformen zugelassen werden sollen.
Leidersbach, 04.05.2026
Michael Schüßler, 1. Bürgermeister
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