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Wichtiger Hinweis zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanungsverfahren
Auch in der aktuellen Situation auf Grund der Corona-Pandemie ist es weiterhin möglich, die öffentlich ausliegenden Planungsunterlagen einzusehen, soweit es gewünscht ist.
Hierzu ist allerdings eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Wir bitten Sie, sich zur Terminvereinbarung mit Herrn Süß unter der Tel. 06028 9741-19 in Verbindung zu setzen.
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Ortsübliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Seniorenzentrum“
Der Gemeinderat der Gemeinde Leidersbach hat in öffentlicher Sitzung am 23.03.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes (Stand 23.03.2021) gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die textlichen Festsetzungen, die Begründung (jeweils Stand 23.03,.2021), der Grünordnungsplan (Stand 06.04.2020), der naturschutzfachliche Beitrag zur artenschutzrechtlichen Beurteilung (Stand 02.07.2020), das ingenieurgeologische Gutachten (Stand 18.06.2020) sowie das Versickerungsgutachten (Stand 18.02.2021) liegen im Rathaus der Gemeindeverwaltung, Zimmer 7, Hr. Süß, Hauptstr. 123, Gemeinde Leidersbach, vom
12.04.2021 bis einschließlich 11.05.2021
während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Mittwoch 14:00 bis 18:00 Uhr) aus und können nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende zusätzlichen Informationen sind verfügbar:
Grünordnungsplan Stand 06.04.2020
Naturschutzfachlicher Beitrag zum Artenschutz Stand 02.07.2020
Ingenieurgeologisches Gutachten Stand 18.06.2020 mit Anlagen
Versickerungsgutachten Stand 18.02.2021 mit Anlagen
Berichtigung Flächennutzungsplan Stand 23.03.2021
Diese Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Leidersbach unter
https:// www.leidersbach.de/unsere-Gemeinde/bauen-wohnen/bauleitplanung veröffentlicht und über das Zentrale Landesportal für Bauleitplanung https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/.abrufbar
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangeben abgeben erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Leidersbach, 24.03.2021
gez.
Michael Schüßler
1. Bürgermeister
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Dokumentliste
- 1 Bebauungsplan Stand 23.03.21
- 2 Textliche Festsetzungen
- 3 Begründung Stand 23.03.21
- 4 Grünordnungsplan mit Ausgleichsfläche
- 5 Naturschutzfachlicher Beitrag Stand 02.07.2020
- 6 Änderung Flächennutzungsplan Stand 23.03.21
- 7 Ingenieurgeologisches Gutachten 18.06.20
- 7.1 Anlage 1 (ingenieurgeologisches Gutachten)
- 7.1 Anlage 2 (ingenieurgeologisches Gutachten)
- 7.1 Anlage 3.1 (ingenieurgeologisches Gutachten)
- 7.1 Anlage 3.2 (ingenieurgeologisches Gutachten)
- 7.1 Anlage 4 (ingenieurgeologisches Gutachten)
- 7.1 Anlage 5 (ingenieurgeologisches Gutachten)
- 8 Versickerungsgutachten 18.02.21
- 8.1 Anlage 1 (Versickerungsgutachten)
- 8.1 Anlage 2 (Versickerungsgutachten)
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Ortsübliche Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Seniorenzentrum“ gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Leidersbach hat in öffentlicher Sitzung 23.03.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 21.04.2020 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Seniorenzentrum Leidersbach“ beschlossen.
Der Lageplan mit der Bebauungsplangrenze vom 23.03.2021 ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nördlich eingezeichnete Teilfläche der Flurnummer 1343/2, Gemarkung Leidersbach mit einer Größe von ca.6.560 m².
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes kann im Rathaus der Gemeindeverwaltung, während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr) und auf der Internetseite der Gemeinde Leidersbach unter Https://www.leidersbach.de/unsere-Gemeinde/bauen-wohnen/bauleitplanung oder über das Zentrale Landesportal für Bauleitplanung https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ eingesehen werden.
Zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeindeverwaltung ist eine vorherige Terminvereinbarung mit Herrn Süß unter der Telefonnummer 06028/9741-19 erforderlich.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 S.1 Nr. 1 BauGB. BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wir im Wege der Berichtigung angepasst.
Im Verfahrensgebiet ist die Errichtung eines Seniorenzentrums geplant.
Leidersbach, 24.03.2021
gez.
Michael Schüßler
1. Bürgermeister
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