Aktuelles

Meldungen suchen & filtern

Bekanntmachung über die maßgebliche Art der Verkündung der vorläufigen Wahlergebnisse bei der Wahl des Gemeinderats am 08. März 2026 am 22. März 2026 in der Gemeinde Leidersbach

05.03.2026: Nach Art. 19 Abs. 3 Satz1, Art. 47 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG), § 90 Abs. 6 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) hat der Wahlleiter der Gemeinde Leidersbach für die am 08. März 2026 stattfindende Gemeinderatswahl das ermittelte vorläufige Wahlergebnis unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss gegenüber der Öffentlichkeit zu verkünden. Diese Verkündungen ersetzen die bisher erforderliche Verständigung der auf Grund eines Wahlvorschlages gewählten Bewerber.

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.