Kommunale Wärmeplanung

03.09.2026
Gemeinde Leidersbach

Wappen Leidersbach

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Einen wesentlichen Beitrag hierzu soll die schrittweise Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme leisten. Die kommunale Wärmeplanung bildet dafür die strategische Grundlage auf örtlicher Ebene.

Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) – wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die flächendeckende Wärmeplanung geschaffen. In Bayern wurden die Gemeinden durch die Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) als planungsverantwortliche Stellen bestimmt.

Die Gemeinde Leidersbach ist daher gemäß § 8 Abs. 1 AVEn verpflichtet, für ihr Gemeindegebiet einen kommunalen Wärmeplan nach Maßgabe des Wärmeplanungsgesetzes zu erstellen.

Die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Leidersbach erfolgt somit im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung nach Bundes- und Landesrecht.

 

Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung

Gemeinsam mit weiteren Kommunen aus der kommunalen Allianz SpessartKraft, erarbeitet die Gemeinde Leidersbach die kommunale Wärmeplanung zusammen mit dem Institut für Energietechnik IfE GmbH an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden.

Im Rahmen der Wärmeplanung werden insbesondere folgende Fragen untersucht:

Wie hoch ist der derzeitige Wärmebedarf im Gemeindegebiet?
Welche Energieträger und Wärmeversorgungssysteme werden aktuell genutzt?
Welche erneuerbaren Energiequellen und Abwärmepotenziale stehen vor Ort zur Verfügung?
Welche Wärmeversorgungsarten sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten grundsätzlich geeignet?
Welche Möglichkeiten einer klimaneutralen, wirtschaftlichen und langfristig sicheren Wärmeversorgung bestehen?
Auf Grundlage der Bestands- und Potenzialanalyse wird ein Zielszenario für die zukünftige Wärmeversorgung entwickelt. Daraus werden geeignete Maßnahmen und Handlungsoptionen für die Gemeinde abgeleitet.

Die kommunale Wärmeplanung stellt eine strategische und unverbindliche Fachplanung dar. Sie führt nicht unmittelbar zu einer Verpflichtung von Grundstücks- oder Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern, eine bestimmte Heizungsart zu verwenden oder sich an ein Wärmenetz anzuschließen.

 

Digitale Plattform zur kommunalen Wärmeplanung

Ergänzende Informationen zur kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Leidersbach werden auf einer externen Projektplattform bereitgestellt.

Dort finden Bürgerinnen und Bürger sowie weitere interessierte Akteure Informationen zum Ablauf und zum aktuellen Stand der Wärmeplanung. Darüber hinaus werden auf der Plattform unter anderem Hinweise zu Informationsveranstaltungen sowie Zwischen- und Endergebnisse bereitgestellt.

Die Inhalte werden im Verlauf des Planungsprozesses fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

 

Zur Energieplattform der Gemeinde Leidersbach:

http://www.energieplanung.online/leidersbach/kommunale-waermeplanung/

Ansprechpartner

Gemeinde Leidersbach
Bauamt
Florian Weis
Telefon: 06028/97 41 19
E-Mail: florian.weis@leidersbach.de

 

 

Kategorien: Pressemitteilung Gemeinde Leidersbach

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