Ortsübliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Kleine Hecke“
Der Gemeinderat der Gemeinde Leidersbach hat in öffentlicher Sitzung am 14.04.2026 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Kleine Hecke“ (Stand 23.03.2026) gebilligt. Die textlichen Festsetzungen der Änderung des Bebauungsplanes „Kleine Hecke“ sowie die Begründung liegen im Rathaus der Gemeindeverwaltung, Zimmer 13 OG, Herr Weis, Hauptstraße 123, Gemeinde Leidersbach, vom 22.05.2026 bis einschließlich 23.06.2026 während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr) aus und können nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen könne bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Kleine Hecke“ unberücksichtigt bleiben, wenn den die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplanes „Kleine Hecke“ nicht von Bedeutung ist.
Zusätzliche umweltrelevanten Informationen sind nicht vorhanden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen finden Sie unten angefügt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Leidersbach, 08.05.2026
Michael Schüßler, 1. Bürgermeister
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