Soforthilfeprogramm Corona für Betriebe und Freiberufler

18.03.2020
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Regierung Unterfranken

Antragsberechtigte

Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.

Höhe der Soforthilfe

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.

Förderantrag

Der Förderantrag PDF (1,44 MB) ist als Download auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie auf den Websites der sieben Bezirksregierungen und der Stadt München abrufbar und online ausfüllbar.

Hier geht es direkt zum Förderantrag:

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona

Verfahren

Es wird gebeten, den online ausgefüllten Antrag auszudrucken und zu unterschreiben und entweder

als Scan oder Foto (jpeg-Datei) per E-Mail an die für den Antragsteller örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zuzusenden

oder

per Post an die für den Antragsteller örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zuzusenden.

Bewilligungsbehörde

Gebiet Unterfranken

Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefon: 0931 380-1273

E-Mail: soforthilfecorona@reg-ufr.bayern.de
Internet: www.regierung.unterfranken.bayern.de

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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