Sitzungshinweis in der Coronazeit

29.04.2021
Corona Negativtest vor der Sitzung:

Wappen klein

Corona Negativtest vor der Sitzung:

Der Zugang zu jeder Sitzung ist aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte ab sofort nur noch mit negativem Antigentest möglich.

Aus diesem Grunde wird in der Mehrzweckhalle 30 Minuten vor jeder Sitzung eine Testmöglichkeit geboten. Ein Zugang zur MZH wird nur noch mit Negativtest gestattet.

Vollständig Geimpfte und Bürger mit dem Nachweis eines Negativtestes (PCR-Test höchstens 48 Stunden, Antigentest höchstens 24 Stunden) sind hiervon ausgenommen.

Während der gesamten Sitzung ist das Tragen einer Mund-Nasenabdeckung (FFP2-Maske) für alle Teilnehmer Pflicht.

Eine möglichst umfassende Testung aller Teilnehmer vor Sitzungsbeginn erhöht die Sicherheit für alle.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

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Teilnahme an Sitzungen auch nach 21.00 Uhr erlaubt

Die Öffentlichkeit ist auch durch eine Ausgangsbeschränkung nicht von der Teilnahme an Sitzungen kommunaler Gremien ausgeschlossen.

Neben der grundsätzlichen Bedeutung der Sitzungsöffentlichkeit spielt auch eine Rolle, dass die Sitzungen nicht häufig stattfinden und sie aktuell

auf das unbedingt notwendige Mindestmaß beschränkt werden sollten.

Vor diesem Hintergrund ist die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen kommunaler Gremien als triftiger Grund im Sinne von § 3 Abs. 1 der 10. BayIfSMV anzusehen.

Somit ist eine Teilnahme der Sitzung auch nach 21.00 Uhr erlaubt.

 

Die Zuhörer bitten wir den Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten, eine Mund-Nasenabdeckung zu tragen und die nötigen Hygienevorschriften einzuhalten.

Bei bestehenden Krankheitssymptomen oder falls Sie sich in den letzten 14 Tagen in Quarantäne befanden, bitten wir Sie, von der Sitzung fernzubleiben.

Wenn notwendig, wird die Zahl der Zuhörer beschränkt.

 

Kategorien: Pressemitteilung Gemeinde Leidersbach

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