Information zur Rattenvorsorge

05.08.2026
Wohngebiet Leidersbach „grüne Lunge“

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In den vergangenen Wochen wurden im Bereich des Bachlaufes vermehrt Ratten gesichtet. Fließgewässer bieten den Tieren einen natürlichen Lebensraum. Durch das angrenzende Wohngebiet finden sie jedoch oft unbeabsichtigt Nahrung und Unterschlupf, was zu einer Überpopulation führt.

Um eine Gesundheitsgefährdung und eine weitere Ausbreitung zu verhindern, leitet die Gemeinde Leidersbach eine gezielte Bekämpfung ein, die ab dem 13.08.2026 durchgeführt wird.

Der Erfolg dieser Maßnahme hängt jedoch entscheidend von Ihrer Mithilfe ab. Als Grundstückseigentümer und Mieter unterliegen Sie einer gesetzlichen Vorsorge- und Mitwirkungspflicht (gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz sowie der örtlichen Ordnungsbehördlichen Verordnung).

Wir bitten Sie daher dringend, ab sofort folgende Vorsorgemaßnahmen auf Ihren Grundstücken und in Ihren Wohnungen konsequent umzusetzen:

1. Keine Nahrungsquellen anbieten

Keine Speisereste über die Toilette oder den Abfluss entsorgen. Dies lockt Ratten direkt aus der Kanalisation an.
Biomüll und Restmüll nur in geschlossenen Tonnen lagern. Die Deckel müssen stets komplett schließbar sein.
Keine Essensreste auf den Kompost werfen. Gekochte Speisen, Fleisch, Milchprodukte und Brot gehören in die Biotonne, nicht auf den offenen Gartenkompost.
Vogelfütterung einschränken. Körner auf dem Boden oder in offenen Häuschen sind eine Haupteinnahmequelle für Nagetiere. Füttern Sie Vögel maßvoll und rattensicher.
Tierfutter (für Hunde, Katzen, Hühner) nicht offen stehen lassen. Futternäpfe im Garten nach der Fütterung sofort wegräumen.
 

2. Unterschlüpfe und Zugänge beseitigen

Gebäudeöffnungen sichern. Kellerfenster, Lüftungsschlitze und Türen auf Lücken prüfen und ggf. mit engmaschigem Kükendraht (Maschenweite unter 1 cm) sichern.
Rückstauklappen kontrollieren. Stellen Sie sicher, dass die Rückstauklappen Ihrer Abwasserrohre funktionstüchtig sind.
Gerümpel und Totholz entfernen. Lagern Sie Gartenabfälle, Holzstapel oder Sperrmüll nicht unkontrolliert in Bachnähe, da diese ideale Nistplätze bieten.
 

Wichtiger Hinweis zur Bekämpfung am Bachlauf

Da es sich bei dem Bach um ein sensibles Gewässer handelt, ist das private Auslegen von Rattengift in der Nähe des Wassers strengstens verboten. Giftstoffe können in das Wasser gelangen und geschützte Tierarten sowie Haustiere gefährden. Die professionelle Bekämpfung wird ausschließlich durch einen zertifizierten Schädlingsbekämpfer mit zugelassenen, gesicherten Köderstationen durchgeführt.

Bitte überprüfen Sie Ihr Grundstück regelmäßig auf Spuren wie Kot, Fraßschäden oder Löcher im Boden. Sollten Sie einen akuten Befall auf Ihrem Privatgrundstück feststellen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies der Behörde zu melden und einen Fachbetrieb zu beauftragen.

Gemeinsam können wir die Ausbreitung schnell und nachhaltig eindämmen. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre aktive Mithilfe!

 

Kategorien: Pressemitteilung Gemeinde Leidersbach

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