23.02.2022
Änderung der Grundsteuer zum 01.01.2025

Stand 20.04.2022
Grundsteuer-Änderung
Informationsschreiben des Finanzamtes Obernburg/Amorbach
In den vergangenen Tagen erhielten alle Grundstückseigentümer, bzw. erhalten noch, ein Informationsschreiben unseres Finanzamtes zur
Grundsteuer
neue Berechnungsgrundlage ab 2025
Informationen
zur Abgabe einer Erklärung
Bitte lesen Sie dieses Schreiben aufmerksam durch und werfen Sie es nicht weg!
Sie finden darin wichtige Informationen zur Grundsteuer-Änderung.
Interessante Erklärungen und Ausführungen hierzu zeigt ein ausführliches Video auf der Internet-Seite
www.grundsteuer.bayern.de
Fragen beantworten auch gerne die Damen und Herren am
Service-Telefon Nr. 089 – 30 70 00 77
oder unsere Mitarbeiterin im Steueramt, Frau Konrad Telefon-Nr. 06028/9741-16.
Ein Hinweis noch:
Die auf Seite 1 des genannten Informationsschreibens erwähnten Belege liegen uns leider noch nicht vor. Sobald dies der Fall ist, werden wir es hier im Amts- und Mitteilungsblatt veröffentlichen. Wir verweisen auch auf unsere Veröffentlichungen der Amtsblätter Nr. 10 vom 11. März und Nr. 12 vom 25. März 2022.
Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Homepage www.leidersbach.de unter dem Stichwort Grundsteueränderung.
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Stand: 23.02.2022
In letzter Zeit findet man in Zeitungen und Zeitschriften immer wieder Artikel zur Änderung der Grundsteuer und es häufen sich diesbezügliche Anfragen in unserem Steueramt.
Deshalb möchten wir Ihnen heute auf diesem Weg einige Informationen hierzu geben.
Mit Urteil vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht bestimmt, dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen neu gefasst werden müssen. Diese treten spätestens zum 01.01.2025 in Kraft.
Anfang bis Mitte April dieses Jahres verschicken die zuständigen Landesämter ein diesbezügliches Informationsschreiben an alle Grundstücksbesitzer. Mit diesem werden die Eigentümer aufgefordert, eine „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuer“ abzugeben. Dies ist allerdings erst ab dem 01.07.2022 möglich. In welcher Form und welche Daten übermittelt werden müssen – das erklärt das Info-Schreiben. Die Abgabefrist für diese Erklärung läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022. Für etwaige Fragen steht Frau Konrad, Zimmer Nr. 4 – Tel. 06028/9741-16 gerne zur Verfügung. Oder Sie wenden sich an die Hotline zu Grundsteuerfragen Tel. 089/3070 0077.
Nähere Informationen unter: www.grundsteuer.bayern.de
Kategorien: Amtliche Mitteilungen