Fallobst

10.08.2018
Anlieferungen von Fallobst etc. auf den gemeindlichen Grüngutplätzen

Anlieferungen von Fallobst etc. auf den gemeindlichen Grüngutplätzen

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es sich bei Fallobst etc. nicht um Grüngut, sondern um Bioabfälle handelt. Diese Abfälle dürfen daher nicht auf den gemeindlichen Grüngutplätzen gesammelt werden. Sie sind vielmehr als Bioabfall über die Braune Tonne oder als Kompost zu entsorgen. Größere Mengen können - gegen Gebühr - bei der Kreismülldeponie Guggenberg angeliefert werden.

Ab sofort können Sie für 3,00 € bei der Gemeindeverwaltung Leidersbach (Kasse) einen braunen Kompostierbeutel käuflich erwerben.

Bitte künftig darauf achten, denn unsere Bauhofmitarbeiter mussten bereits im Wertstoffhof bzw. Grüngutplatz in Erlenbach das Fallobst aus dem grautigen Abfall vom gemeindlichen Grüngutplatz aussortieren.

Kategorien: Pressemitteilung Gemeinde Leidersbach, Amtliche Mitteilungen

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