23.12.2021
Ablesung der Wasserzähler
Wie bereits im Amtsblatt Nr. 46 vom 19. November mitgeteilt, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 09. November 2021 die Änderung der Wasser- und Abwassergebühren beschlossen.
Um allen Verbrauchern eine exakte Abrechnung zu ermöglichen halten wir daher eine Zwischenablesung zum 31.12.2021. Diese wird dann in der Jahresabrechnung 2021/2022 zum 30.09.2022 berücksichtigt.
Die Abgabe der Zwischenablesung zum 31.12.2021 ist nur möglich bis spätestens
Mittwoch, den 05.01.2022
Zum 30.09.2022 findet dann wie gewohnt die Jahresablesung statt, die Jahresabrechnung wird zum 30.09.2022 erstellt.
Hierbei gibt es mehrere Varianten:
Variante 1: der Verbraucher meldet uns zum 31.12.2021 und zum 30.09.2022 seinen Zählerstand und bekommt eine exakte Abrechnung mit den gemeldeten Verbräuchen.
Variante 2: der Verbraucher meldet seinen Zählerstand lediglich zum 30.09.2022, der Gesamtverbrauch wird dann 3 zu 9 gewichtet, d.h. 3/12 des Gesamt-Jahresverbrauches werden zum alten Tarif und 9/12 zum neuen Tarif berechnet.
Variante 3: der Verbraucher meldet seinen Zählerstand nur zum 31.122021., der fehlende Ablesestand wird bis zum Abrechnungsdatum 30.09.2022 maschinell hochgerechnet.
Variante 4: der Verbraucher meldet gar keinen Zählerstand, dieser wird zum 30.09.2022 verbindlich geschätzt und wie in Variante 2 beschrieben gewichtet.
Sie können Ihren Zählerstand auch gerne
- per E-Mail an dorothea.konrad@leidersbach.de oder
- per Fax 06028/9741-516 oder
- online unter www.leidersbach.de – Bürger-Service-Portal
- https://www.buergerserviceportal.de/bayern/leidersbach
an uns melden.
Bitte beachten Sie den oben genannten Rückgabetermin, da verspätete Meldungen leider nicht berücksichtigt werden können.
Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Konrad unter der Tel.-Nr. 06028/9741-16.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
Kategorien: Pressemitteilung Gemeinde Leidersbach