21.02.2018
Fehlerhafte Verarbeitung des Abbuchungslaufs!
Aufgrund der massiven Internetprobleme und der instabilen Verbindung in der vergangenen Woche, kam es bei der Abbuchung des Steuertermins 15.02.2018 (Grund-, Gewerbesteuer, Wasser- u. Kanalgebühren) zu einem Fehler, worauf bei einigen Bürgerinnen und Bürgern die Beträge doppelt eingezogen wurden. Die Verwaltung bittet die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und wird umgehend die Rückzahlung der Beträge veranlassen.
Die Rücküberweisung der doppelt abgebuchten Gebühren wurde soeben veranlasst!
Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Pressemitteilung Gemeinde Leidersbach