20.10.2025
Kandidaten für die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Im Verfahren der Dorferneuerung Leidersbach 4 für die Ortsteile Leidersbach, Roßbach und Ebersbach müssen die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter neu gewählt werden.
Zusammen mit einem Vertreter vom Amt für Ländliche Entwicklung und der Gemeinde bilden diese den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, der die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft führt und dem somit wichtige Aufgaben obliegen.
Gewählt werden können grundsätzlich alle natürlichen Personen, sie müssen nicht zwingend Grundstückseigentümer in Leidersbach sein. Der Wahlzeitraum beträgt 6 Jahre.
Es ist festgelegt, dass je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter pro Ortsteil gewählt werden müssen.
Falls Sie Fragen zum Verfahrensablauf haben sollten, könnten Sie sich gerne an Herrn Nicolai Heim (Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken) unter der Telefonnummer 0931-411693 wenden.
Ihre Rückmeldung zur Kandidatenabfrage bitte an gemeinde@leidersbach.de.
Für die Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes möchten wir uns im Voraus recht herzlich bedanken.
Kategorien: Amtliche Mitteilungen