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        <title>Aktuelles</title>
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        <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 11:58:50 GMT</pubDate>
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                <title>Der B&#252;rgermeister informiert </title>
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                <pubDate>Wed, 22 Apr 2026 11:10:31 GMT</pubDate>
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                <title>Hinweis aus der Gemeindekasse</title>
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                    <p></p>
<p></p>
<p>Am <strong>01.02.2026</strong> ist die <strong>Hundesteuer für 2026 zur Zahlung fällig.</strong></p>
<p>Wenn Sie der Gemeinde Leidersbach ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, dann werden die fälligen Beträge vom vereinbarten Konto abgebucht.</p>
<p>Um zusätzliche Kosten wie Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden bitten wir alle Nicht-Abbucher um zeitnahe Zahlung.</p>
<p>Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung immer die Finanzadresse (FAD) an und nutzen Sie dabei folgende Bankverbindungen:</p>
<p></p>
<p><strong>. Frankfurter Volksbank Rhein/Main eG:</strong></p>
<p>IBAN: DE 29795625140003801454 | BIC: FFVBDEFF</p>
<p></p>
<p><strong></strong></p>
<p><strong>. Sparkasse Aschaffenburg - Miltenberg</strong></p>
<p>IBAN: DE 61 7955 0000 0430 2841 25 | BIC: BYLADEM1ASA</p>
<p><strong></strong></p>
<p></p>
<p><strong>. Postbank Frankfurt</strong></p>
<p>IBAN: DE52500100600310846609 | BIC: PBNKDEFFXXX</p>
<p></p>
<p><strong>Was jeder Hundeh</strong><strong>alter wissen sollte</strong></p>
<p><strong></strong></p>
<p><strong>Steuerpflicht:</strong></p>
<p>Jeder Hund, der älter als 4 Monate ist, unterliegt im Rahmen der Hundesteuersatzung der Gemeinde Leidersbach der Hundesteuerpflicht und ist bei der Gemeinde anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich oder telefonisch unter Angabe der Rasse und des Alters vorgenommen werden. Bei Mehrfachhaltungen ist jeder Hund einzeln zu versteuern.</p>
<p>Vordrucke zur Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage.</p>
<p> </p>
<p>Die Hundesteuer wird jeweils für ein Kalenderjahr festgesetzt.</p>
<p>Der Steuersatz beträgt 50,00 € für den ersten Hund, 80,00 € für jeden Weiteren und für</p>
<p>Hunde, die in der Kampfhundeverordnung genannt sind 500,00 €.</p>
<p> </p>
<p><strong>Hundemarke:</strong></p>
<p>Die Gemeinde Leidersbach gibt für jeden Hund bei der Anmeldung eine Hundemarke, die bis zur Abmeldung gültig ist, aus.</p>
<p> </p>
<p><strong>Zuzug nach Leidersbach während des Jahres:</strong></p>
<p>Wird nachgewiesen, dass für das laufende Jahr bereits Hundesteuer an die frühere Wohnsitzgemeinde bezahlt wurde, wird diese bei der Festsetzung angerechnet.</p>
<p> </p>
<p><strong>Abmeldung:</strong></p>
<p>Den Tod Ihres Hundes bitten wir schriftlich anzuzeigen. In der Regel geschieht dies durch Vorlage der tierärztlichen Bescheinigung.</p>
<p> </p>
<p>Bei Wegzug aus unserer Gemeinde melden Sie Ihren Hund bitte separat ab. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt bewirkt nicht automatisch die Abmeldung von der Hundesteuer.</p>
<p> </p>
<p><strong>Wir dürfen Sie darauf aufmerksam machen, dass Hunde gemäß der gemeindlichen Satzung anzumelden sind. Die Nichtanmeldung erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.</strong></p>
<p> </p>
<p>Zuständig für alle Anfragen, An- und Abmeldungen ist:</p>
<p> </p>
<p><strong>Gemeinde Leidersbach</strong></p>
<p>Frau Dorothea Konrad</p>
<p>Tel.: 06028/9741-16</p>
<p>E-Mail: dorothea.konrad@Leidersbach.de</p>
<p> </p>
<p> </p>
<p></p>
<p> </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 28 Jan 2026 14:32:18 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Grundsteuer neu ab 2025</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p></p>
<p>Wenn Sie in den Jahren 2022 oder 2023 Ihre Grundsteuererklärung(en) beim Finanzamt eingereicht haben, wurden Ihnen daraufhin zwei Grundlagenbescheide (Grundsteuermessbetrag und Äquivalenzbeträge) vom Finanzamt zugestellt. Diese sind die Grundlage für die individuell festgesetzte Grundsteuer ab dem 01.01.2025. Bitte prüfen und vergleichen sie diese eingehend und gründlich mit dem nun festgestellten Grundsteuerbescheid.</p>
<p> </p>
<p>Sollte Ihnen in diesen Bescheiden vom Finanzamt Fehler oder Unrichtigkeiten auffallen, nehmen Sie bitte umgehend direkt Kontakt mit dem Finanzamt Obernburg a.Main auf. Ihr Finanzamt bietet Ihnen hierzu umfangreiche Hilfestellungen unter www.grundsteuer.bayern.de</p>
<p>Hier finden Sie auch dazugehörige Formulare mit Ausfüllanleitung. Aber auch, wenn die Frist für den Rechtsbehelf bereits abgelaufen ist, müssen Sie Fehler beim Finanzamt schriftlich anzeigen. Die Bescheide können dann ggf. noch für die Vergangenheit, auf alle Fälle aber für die Zukunft berichtigt werden. Sind die Bescheide, die sie erhalten haben, zwar ursprünglich nicht fehlerhaft aber mittlerweile überholt, weil sich an Ihrem Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft seit dem Erlass der Bescheide etwas geändert hat, müssen Sie dies anzeigen. </p>
<p> </p>
<p><strong>Was müssen Sie im Falle eines Einspruches beachten?</strong></p>
<p>Bitte beachten Sie, dass die vom Finanzamt Obernburg a.Main erlassenen Grundlagenbescheide stets verbindlich sind. Das bedeutet, dass die Gemeinde Leidersbach hieran gebunden ist und selbst im Falle offensichtlicher Unrichtigkeiten nicht davon abweichen darf! Das bedeutet, dass die von der Gemeinde Leidersbach festgesetzte Grundsteuer ab dem 01.01.2025 im Regelfall zunächst immer zu den angegebenen Fälligkeitsterminen zu entrichten ist. Ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid, mit dem lediglich Einwendungen gegen die Feststellungen im Grundlagenbescheid geltend gemacht werden, ist unbegründet und muss von der Gemeinde Leidersbach als unzulässig zurückgewiesen werden. Ein solcher Einspruch ist ausschließlich gegen den Grundlagenbescheid möglich und muss zwingend beim zuständigen Finanzamt Obernburg a.Main eingelegt werden.</p>
<p> </p>
<p> </p>
<p> </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 15 Jan 2025 08:12:28 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Spatenstich f&#252;r den Glasfaserausbau in Leidersbach</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Am 11. März 2024 erfolgte der Spatenstich für den Glasfaserausbau in Leidersbach, OT Volkersbrunn. Die GlasfaserPlus realisiert in diesem Rahmen 2.235 Glasfaseranschlüsse bis ins Haus.</p>
<p>GlasfaserPlus ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Telekom und IFM Investors, einem australischen Fondsverwalter, der im Eigentum von Pensionskassen steht und global Pensionsgelder in Infrastrukturunternehmen anlegt. Das neue Netz überträgt Daten stabil und zuverlässig in Gigabitgeschwindigkeit und erlaubt Downloadgeschwindigkeiten von 1 Gbit/s. Alle bekannten Anwendungen können damit problemlos genutzt werden.</p>
<p>„Glasfaser bedeutet schnelles und stabiles Internet für unsere Bürgerinnen und Bürger. Und das ist wichtiger denn je. Denn mit dieser modernen Technologie steigt nicht nur die Lebensqualität, sie wirkt sich auch positiv auf den Wert von Immobilien aus. So wird uns bald das ganze Potenzial der digitalen Welt zur Verfügung stehen, ob im Home Office oder beim Surfen. Deswegen freue ich mich über den Start des Glasfaser-Ausbaus“, so Bürgermeister Michael Schüßler.</p>
<p> </p>
<p>„Die GlasfaserPlus knüpft ihre Ausbauzusage nicht an das Erreichen von Vermarktungsquoten“, so Wolfgang Neumann, Regiomanager Infrastruktur-Vertrieb bei der Telekom. „Die Kunden müssen selbst aktiv werden und ihren Glasfaseranschluss buchen. Dies ist beispielsweise direkt online bei der Telekom, im T-Shop oder Fachhandel möglich.“</p>
<p> </p>
<p>„In Lichtgeschwindigkeit surfen, stabil streamen oder per Video kommunizieren ist schon lange kein Luxus mehr, sondern für mehr und mehr Menschen Basis ihres täglichen Lebens. Mit dem Ausbau des Glasfasernetzes treiben wir darum konsequent die Verbreitung einer Versorgungsstruktur voran, die auch den ländlichen Raum an der Digitalisierung teilhaben lässt“, so Jan Svoboda, Manager kommunaler Angang und Kooperation bei GlasfaserPlus.</p>
<p> </p>
<p><strong>GlasfaserPlus: Ein Netz der Vielfalt</strong></p>
<p>Die GlasfaserPlus stellt ihr Netz allen Telekommunikationsanbietern zur Verfügung. Bürger*innen haben damit die freie Wahl, bei welchem Unternehmen sie Internet, Telefon oder Fernsehen buchen möchten. Die GlasfaserPlus wird bis 2028 vier Millionen gigabitfähige Glasfaser-Anschlüsse vor allem im ländlichen Raum bauen. Für den Ausbau in Leidersbach hat die Telekom bereits angekündigt, das Netz der GlasfaserPlus nutzen zu wollen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Kostenloser Anschluss der Immobilie während der Ausbauphase</strong></p>
<p>Die GlasfaserPlus schließt eine Immobilie während der Ausbauphase kostenfrei an, wenn Kundinnen oder Kunden einen Glasfaser-Tarif bei einem Telekommunikationsanbieter abschließen. Die GlasfaserPlus benötigt in diesem Fall lediglich eine Genehmigung, den Anschluss herstellen zu dürfen, weil die Arbeiten dafür auf Privatgrund geschehen. Die Beauftragung funktioniert folgendermaßen: Kunden/Kundinnen buchen bei einem Telekommunikationsanbieter einen Glasfaser-Tarif. Der wiederum nimmt Kontakt mit der GlasfaserPlus auf und kümmert sich um die Genehmigung und die Details. Bei einer Buchung nach der Ausbauphase werden in der Regel Kosten für den Hausanschluss erhoben, bei der Telekom betragen diese z.B. einmalig 799,95 Euro.</p>
<p> </p>
<p>M<strong>ehr Informationen zur Verfügbarkeit der Anschlüsse und zu den Tarifen der Telekom:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>               www.telekom.de/glasfaser</p>
<p>               Kundenservice Privatkunden 0800 2266 100 (kostenfrei)</p>
<p>               Kundenservice Geschäftskunden 0800 3306709 (kostenfrei)</p>
<p> </p>
<p></p>
<p></p>
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                <pubDate>Tue, 13 Feb 2024 11:03:53 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Waldbegang 2024 – Gemeinde Leidersbach  </title>
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                    <p></p>
<p></p>
<p></p>
<p>Gemeinsam mit den Förstern der Bayerischen Forstverwaltung Elmar Freudenberger und Sebastian Spatz sowie Forstingenieur Paul Gerlach erkundeten über 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger den Roßbacher Wald in Richtung „Seelengraben“. </p>
<p>Besichtigt wurden die Waldflächen im Roßbacher Mischwald und im Detail erläutert der Zustand unseres Baumbestandes. Veranschaulicht wurde eine gezäunte Fläche mit Tannen, durch die Försterei gesetzt, aber auch aus Naturverjüngung gewachsen, zur Wiederbewaldung.</p>
<p>Die Arbeit in unseren Wäldern wird nachhaltig und behutsam und unter Vereinbarung von Ökonomie und Ökologie, von Bereitstellung von Erholungsraum und Sicherung unseres Landschaftsbildes ausgeführt. Entscheidungen von heute prägen den Wald in den kommenden Jahrzehnten.</p>
<p>Den gemütlichen Abschluss gab es bei einem Umtrunk und Imbiss im Sportheim Roßbach.</p>
<p> </p>
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                <pubDate>Tue, 30 Jan 2024 12:37:40 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Abschaffung des Kinderreisepasses</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <h3></h3>
<p>Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seine teilweise fehlende Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat. </p>
<p>Kinderreisepässe dürfen also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.</p>
<p>Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?</p>
<p>Bei Reisen innerhalb der EU und Schengenraum genügt die Beantragung eines Personalausweises.</p>
<p>Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel Reisepass erforderlich. </p>
<p>Beide Ausweisdokumente haben eine Gültigkeit von</p>
<p>6 Jahren und müssen rechtzeitig vor Ablauf neu beantragt werden. Die Kosten belaufen sich bei einem Personalausweis auf 22,80 € und bei einem Reisepass auf 37,50 €. </p>
<p>Zur Beantragung wird die Geburtsurkunde, ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr) und die Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile inklusive Ausweiskopie der Eltern benötigt.</p>
<p>Es ist zu beachten, dass die Gültigkeit des Ausweisdokumentes vor Ablauf erlöschen kann, insofern das Kind mit dem Passbild im Ausweis nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann.</p>
<p> </p>
<p>Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Reisende auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter: auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise</p>
<p> </p>
<p>Für weitere Fragen steht das Bürgerbüro gerne zur Verfügung (Tel. 06028/9741-10 oder 06028/9741-29).</p>
<p> </p>
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                <pubDate>Wed, 08 Nov 2023 16:18:01 GMT</pubDate>
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                <title>Der B&#252;rgermeister informiert - Digital - Folge 1</title>
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                    <![CDATA[
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                <pubDate>Thu, 22 Dec 2022 09:36:21 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Hundehalter aufgepasst ! </title>
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                    <p></p>
<h3>Hundekot in öffentlichen Grünanlagen / Gehwegen und privaten Grundstücken</h3>
<p> </p>
<p>Eine verbreitete Unsitte von Hundebesitzern, ihre Hunde in öffentlichen Grünanlagen, entlang von Fuß- und Radwegen, auf privaten Grundstücken ihr „Geschäft“ erledigen und die „Hinterlassenschaft“ aus Bequemlichkeit dort gleich liegen zu lassen, führt immer wieder zu Unmut und Verärgerung bei den Mitbürgern.</p>
<p>Die Verunreinigung von öffentlichen Straßen, Anlagen, Wegen und Plätzen durch Hundekot ist unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Hundehalter oder die Person, die den Hund ausführt zu beseitigen. Eine Zuwiderhandlung kann gem. Art. 16 BayStrWG i. V. m. Art. 66 Nr. 1 BayStrWG mit einer Geldbuße geahndet werden.</p>
<p>Unter Berücksichtigung des Bußgeldkatalogs „Umweltschutz“ (Bekanntmachung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 16.09.2019, A. 12-A1112-2018/1) Teil 2 Kapitel 1 Nr. 6.1, können Verunreinigungen durch kleine Mengen von Fäkalien wie z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen mit einem Bußgeld i. H. v. 20 € – 150 € geahndet werden.</p>
<p>Wir appellieren an die Hundebesitzer, sich ihrer Verantwortung bewusst zu werden und beim Ausführen ihrer Tiere für die Umwelt Sorge zu tragen. Die „Hinterlassenschaft“ ist selbst zu beseitigen und nicht anderen zu überlassen. Die Hinterlassenschaften sind gleich im dafür geeigneten Hundekotbeutel über den Hausmüll oder über die aufgestellten Hundetoiletten zu entsorgen.</p>
<p>Die Hundekotbeutel sind vor dem Rathaus (Eingangsbereich) kostenlos erhältlich.</p>
<p>Vielen Dank für Ihre Berücksichtigung.</p>
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                <pubDate>Mon, 24 Jan 2022 12:18:25 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>B&#252;rgermeister Sprechstunde</title>
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                    <![CDATA[
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                    <p>Diese findet im Büro des Bürgermeisters im Rathaus, 2. Etage, Zimmer 11, statt. Hier haben Sie die Gelegenheit Ihr Anliegen rund um Leidersbach in einem persönlichen Gespräch vorzutragen. Bitte telefonisch anmelden unter Tel. 06028/9741-12.</p>
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                </description>
                <pubDate>Wed, 04 Nov 2020 00:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Hochwasserschutz</title>
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                    <p></p>
<p>Der Themendienst bietet Ihnen Texte mit wichtigen Informationen zur Hochwasservorsorge und zum angemessenen Verhalten im Hochwasserfall. Dieses mal haben wir das Thema "Richtiges Verhalten im Hochwasserfall". Denn nur wer gut informiert ist, kann adäquat vorsorgen.</p>
<p>Sie können diesen und zukünftig alle weiteren Texte auch auf dem Infoportal</p>
<p></p>
<p><a href="https://www.hochwasserinfo.bayern.de/aktiv_werden/kommunen/themendienst/index.htm">https://www.hochwasserinfo.bayern.de/aktiv_werden/kommunen/themendienst/index.htm </a></p>
<p>direkt herunterladen.</p>
<p></p>
<p> </p>
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                <pubDate>Fri, 29 May 2020 16:48:59 GMT</pubDate>
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                <title>Ver&#246;ffentlichung Standesamtlicher Mitteilungen</title>
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                    <p>Wer eine <strong>Veröffentlichung seines Geburtstages oder seines Jubiläums</strong> (Bundesmeldegesetz, § 50) <strong>im Amtsblatt</strong> wünscht, meldet sich bitte mindestens 4 Wochen vor dem Ereignis im Rathaus (Vorzimmer des Bügermeisters). Bei einer gewünschten Veröffentlichung werden wir Ihre Daten auch an die Heimatzeitung weiterleiten. Veröffentlicht werden, wenn gewünscht, folgende Jubiläen: 70., 75., 80., 85., und ab dem 90. jeder folgende Geburtstag; Goldene, Diamantene und Eiserne Hochzeit. Wer bereits der Veröffentlichung der Geburtstage widersprochen hat, muss sich nicht mehr melden.</p>
<p><strong>Gratulation zum Geburtstag und zum Ehejubiläum</strong></p>
<p>Der Bürgermeister der Gemeinde Leidersbach gratuliert seinen Bürgerinnen und Bürgern zum 80., 85., 90. und dann zu jedem Geburtstag sowie zum 50., 60., 65. und 70. Ehejubiläum.</p>
<p>Zur <strong>Veröffentlichung von Geburten ist eine Mitteilung im Rathaus</strong> erforderlich (Bayerisches Datenschutzgesetz, Art. 15). Wer eine Veröffentlichung wünscht, wird gebeten, das Rathaus (Büro des Bürgermeisters, Tel. 06028/9741-11 oder E-Mail: <a href="mailto:andrea.chevalier@leidersbach.de)">andrea.chevalier@leidersbach.de)</a> zu informieren.</p>
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                <pubDate>Mon, 15 Oct 2018 14:41:00 GMT</pubDate>
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                <title>Modernisierung des Zahlungsverkehrs im Rathaus</title>
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                    <p>Neben der Barzahlung besteht im Rathaus nun auch die Möglichkeit sämtliche Gebühren und Zahlungen mittels EC-Kartenzahlung vorzunehmen.</p>
<p>Akzeptiert werden EC-Karten im Girocard-Verfahren (Zahlung mit PIN). Bis zu einem Betrag von 25,00€ ist auch der kontaktlose Zahlungsvorgang durch das Auflegen der EC-Karte möglich.</p>
<p> </p>
<p>Über das Bürgerserviceportal können nun auch die Gebühren für Meldebescheinigungen, Aufenthaltsbescheinigungen, Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister per E-Payment (Kreditkarte oder Onlinebanking) gleich bei der Beantragung beglichen werden.</p>
<p> </p>
<p>Mit dem Ziel eines verbesserten Services passt die Gemeinde durch die beiden Maßnahmen den Zahlungsverkehr den aktuellen Entwicklungen an.</p>
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                <pubDate>Fri, 25 May 2018 11:57:14 GMT</pubDate>
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                <title>Neue Geb&#252;hrensatzung f&#252;r die Freizeitanlage im Ortsteil Ro&#223;bach</title>
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                    <p>Die Gebührensatzung kann jederzeit in den Zimmern 4, 9 und 10 im Rathaus eingesehen werden.</p>
<p>Hier gelangen Sie zur aktuellen <a href="/media/27571/gebuehrensatzung-fuer-die-freizeitanlage_neufassung.pdf" title="Gebührensatzung Neufassung" target="_blank" data-udi="umb://media/07873dc535c5445dbeec2f1da47d7741" rel="noopener noreferrer">Satzung</a>.</p>
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                <pubDate>Fri, 16 Feb 2018 09:19:55 GMT</pubDate>
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